Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Bearbeitungsgebühren bei Privat-, Konsum- und Verbraucherkrediten seit Mai 2014 unzulässig. Vor diesem Urteil lagen die Gebühren meist zwischen 1 und 4 Prozent der Kreditsumme und dienten der Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden. Da diese Gebühren vor allem den Kreditinstituten zugutekamen, dürfen sie nun nicht mehr erhoben werden.