Eine Bank kann den Kreditvertrag nur kündigen, wenn der Kreditnehmer eine bestimmte Anzahl an Zahlungen nicht geleistet hat – dieser Prozentsatz variiert je nach Kreditlaufzeit. Zudem müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ausstehen, ohne dass eine Ratenpause vereinbart wurde. In diesem Fall kann die Bank in der dritten Mahnung die Kündigung androhen. Diese Mahnung muss die Konsequenzen der Kündigung darlegen und eine zweiwöchige Frist zur Begleichung der Rückstände setzen.